Wo finde ich Hilfe bei Fragen zu installierten Derovis-Systemen?

Wir haben eine E-Mail- und Telefon-Hotline für Servicefragen eingerichtet. Diese erreichen Sie unter service@derovis.de bzw. +49-(0)30-515932-112. Sie können mit unseren Mitarbeitern Deutsch oder Englisch sprechen. Das Service-Telefon ist Mo-Do von 10-16, Fr von 10-13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können sich Kunden für einen kostenlosen Serviceletter anmelden, der auf anstehende Updates und andere Neuerungen hinweist. Handbücher mit Anleitungen zur Fehlerdiagnose und -behebung bei installierten Derovis-Systemen finden Sie auf der im Lieferumfang enthaltenen CD sowie im passwortgeschützten Downloadbereich. Bei allen weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Regional-Vertriebsmitarbeiter.

Was meint Derovis mit „Philosophie der offenen Schnittstellen“?

Derovis hält aus Effizienzgründen nichts von gekapselten Systemen in der Bus- und Bahn-IT. Unsere Geräte sind darauf vorbereitet, mit den unterschiedlichsten Hard- und Softwarekomponenten anderer Hersteller zu kommunizieren, sofern diese ihre Schnittstellen ebenfalls öffnen. Fehlende Schnittstellen können wir bei Bedarf programmieren, viele Schnittstellen stehen aber bereits zur Verfügung (etwa zu den marktführenden Softwaresystemen zur Auswertung von Fahrgastdaten). So tragen wir aktiv dazu bei, teure und unsinnige Parallelstrukturen an Bord von Fahrzeugen zu vermeiden. Außerdem hat der Anwender bei der Auswahl seiner Systemkomponenten (und Hersteller) weitgehende Wahlfreiheit, statt in geschlossenen Produktsystemen gefangen zu sein.

Sind Video- und Fahrgastzählsysteme von Derovis auf den neuen Standard VDV301 (IBIS-IP) vorbereitet?

Alle HydraIP-Rekorder von Derovis sind als Hybridrekorder angelegt, d. h., sie können Signale sowohl von Analog- und von Digitalkameras (IP- und DV-Kameras) verarbeiten und in entsprechende Bus-Systeme eingebunden werden. Die Protokolle gemäß dem neuen IBIS-IP-Standard sind selbstverständlich bereits implementiert.

Fallen bei einer Teststellung für mein Unternehmen Kosten an?

Die für den Test erforderlichen Komponenten im Fahrzeug (Rekorder, Kameras, Monitor, ggf. Zählmodule) sowie für die Auswertung (USB-Laufwerk, Auswertungssoftware) bekommen Sie für ein halbes Jahr kostenfrei von Derovis zur Verfügung gestellt. Sofern Ihre Werkstatt uns beim Einbau des Systems unterstützt, ist auch dieser sowie die anschließende Einweisung und Softwareschulung vor Ort komplett kostenfrei.

Sind Derovis-Systeme wirklich „Made in Germany”?

Ja, die angebotenen Mediarekorder werden in Deutschland entwickelt und hergestellt, ebenso die Digitalkameras (HydraDV) und weitere Systemelemente (etwa unser PoE-Switch). Auch die Rekorder-, Auswerte- und Flottenmanagement-Software wird im eigenen Haus programmiert. Hauptfertigungsort ist der gemeinsame Firmensitz von Derovis und DResearch in Berlin-Lichtenberg.

Können die Derovis-Rekorder an den IBIS-Wagenbus angeschlossen werden?

Ja, und zwar nach dem alten und nach dem neuen Standard (VDV300 bzw. VDV301). Alle auf dem jeweiligen IBIS-Bus gesendeten Daten werden parallel zu den Videobildern bzw. Fahrgastzähldaten gespeichert und mit diesen verknüpft. Sowohl die Video- als auch die Zähldatenauswertung ermöglicht dann eine gezielte Suche anhand der gespeicherten IBIS-Daten. Zusätzlich kann der Rekorder seine eigenen Statusmeldungen über den IBIS-Wagenbus senden.

Sind Derovis-Systeme verschiedener Produktgenerationen miteinander kompatibel?

Ja. Als Hersteller mit eigener Soft- und Hardwareentwicklung legen wir besonderen Wert auf langfristige Investitionssicherheit für unsere Kunden. Deshalb sind alle im Markt befindlichen Systeme aus unserem Haus (bisher vier Produktgenerationen) mit der aktuellen Auswertungssoftware ImageFinder NX und einem einheitlichen USB-Laufwerk bedienbar. Diese Kompatibilität garantiert einen bequemen Umstieg auf eine nachfolgende Produktgeneration.

Welche Effekte hat die Videosicherung von Bussen und Bahnen auf die Fahrgastsicherheit?

Umfragen haben belegt, dass sich Videosysteme im ÖPNV positiv auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste auswirken. Fahrgastverbände stehen der Einrichtung von mobilen Videosystemen daher in der Regel zustimmend gegenüber.

Welche Effekte hat die Videosicherung von Bussen und Bahnen für die Sicherheit der Fahrer?

Eine Videosicherung kann Pöbeleien und Übergriffe nicht komplett verhindern, übt aber nachweislich eine abschreckende Wirkung aus, da solche Handlungen im Nachhinein rekonstruiert werden können. Fahrer berichten, dass vor allem jüngere Fahrgäste ihr Verhalten davon abhängig machen, ob es im Fahrzeug Kameras gibt oder nicht. Belastbare Zahlen über den tatsächlichen Abschreckungseffekt gibt es nicht. Fest steht aber, dass viele Betriebsräte die Videosicherung von Bussen und Bahnen fordern, um die Fahrer besser gegen Pöbeleien und Übergriffe zu schützen.

Welche finanziellen Effekte hat die Videoüberwachung von Bussen und Bahnen?

Das hängt zum einen von den Kosten ab, die zuvor für die Beseitigung von Vandalismusschäden aufgewandt werden mussten. Im ländlichen Bereich sind diese in der Regel niedriger als in Ballungsräumen. Prozentual sinken diese Ausgaben im ersten Jahr nach der Installation um 50 bis 90%. Danach pegeln sie sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau – 10 bis 50% der vorherigen Kosten – wieder ein. Nicht bezifferbar ist der Nutzen, den leistungsstarke Videosysteme für die öffentliche Sicherheit leisten, indem sie zur Aufklärung von Gewalttaten mit und ohne terroristischen Hintergrund beitragen.

Sind Videosysteme in öffentlichen Verkehrsmitteln mit den Datenschutzrichtlinien vereinbar?

Ja, auch wenn Datenschützer die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung im ÖPNV immer wieder in Frage stellen und so weit es geht einschränken möchten (jüngste Initiative dazu: die „Orientierungshilfe“ des sog. Düsseldorfer Kreises vom September 2015). In der Praxis haben sich folgende Leitlinien bewährt: Die gespeicherten Videodaten müssen nach 48, spätestens 72 Stunden gelöscht werden, es sei denn, es besteht ein begründetes Interesse, bestimmte Sequenzen gegen Überschreibung zu schützen (z.B. bei Verdacht auf Straftaten). Alle Bilddaten müssen gegen unberechtigten Zugriff geschützt werden. Es muss klar geregelt sein, wer die gespeicherten Sequenzen unter welchen Bedingungen auswerten darf. Es empfiehlt sich, für die Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts den zuständigen kommunalen Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen. Die von der Überwachung auszunehmenden Fahrzeugbereiche sollten mit dem Betriebsrat abgestimmt und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Weiterführende Empfehlungen geben die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) herausgegebenen VDV-Mitteilungen 7015 und 9044.

Müssen Videoaufzeichnungen aus datenschutzrechtlichen Gründen auf jeden Fall wieder gelöscht werden?

Prinzipiell ja. Verdachts-Sequenzen können jedoch in Übereinstimmung mit den regional gültigen Datenschutzrichtlinien länger aufbewahrt, ausgewertet und auf Verlangen der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden.

Soll man die Öffentlichkeit beim Einbau von Videosystemen in Busse und Bahnen informieren?

Das ist sehr empfehlenswert. In der Öffentlichkeit gibt es kaum noch Kritik an der Videoüberwachung im ÖPNV, vielerorts wird sie sogar gefordert bzw. erwartet. Gut lesbare Hinweise auf die Videoüberwachung am und im Fahrzeug sind obligatorisch. Darüber hinaus empfehlen wir eine offensive Öffentlichkeitsarbeit, die die Motive für den Videoeinsatz klar benennt und die Funktionsweise der Systeme erläutert.

Sind Videosysteme förderfähig?

Obwohl die Politik Videoüberwachung beinahe durchweg befürwortet oder sogar fordert, gibt es keine flächendeckenden Förderkonzepte in Deutschland. Ähnliches gilt für Österreich und die Schweiz. Es lohnt sich vor geplanten Investitionen in jedem Fall, bei den verschiedenen Förderinstanzen auf Stadt-/Kreis-, Bezirks- und Länderebene anzufragen. Wenden Sie sich diesbezüglich auch gerne an den für Sie zuständigen Derovis-Vertriebsmitarbeiter, oft wissen diese über aktuelle Förderprojekte Bescheid.

Wozu dient der Fahrermonitor?

Der Monitor zeigt den Einsteigenden, dass das Fahrzeug ein funktionierendes Videosystem hat und dass es sich bei den Kameras nicht um Attrappen handelt. Damit steigert er den abschreckenden Effekt eines Videosystems. Zugleich hilft der Monitor dem Fahrer, schlecht einsehbare Bereiche (Busheckbereich, Einstiegsbereiche, bei Buszügen die Deichselzone zwischen Fahrzeug und Hänger etc.) zuverlässig im Blick zu behalten. Welche Bilder wann auf einem Fahrermonitor erscheinen, lässt sich bei Derovis-Systemen in Abhängigkeit von Fahrzeugsignalen (z.B. Stand, Türöffnung und  schließung, Rückwärtsfahrt, Geschwindigkeit) frei konfigurieren.